Finanzamt ummelden nach Umzug
Nach einem Umzug steht für viele Menschen eine lange To-do-Liste an. Das Finanzamt ummelden steht darauf häufig - dabei ist es in der Regel gar nicht nötig, aktiv zu werden.
Was automatisch passiert
Die Datenweitergabe zwischen Meldebehörden und Finanzämtern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Sobald Sie sich am neuen Wohnort anmelden, übermittelt das Einwohnermeldeamt Ihre neuen Adressdaten automatisch an die zuständige Finanzbehörde. Das alte Finanzamt gibt Ihre Steuerakte weiter, das neue übernimmt die Zuständigkeit.
Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Wochen Post von Ihrem neuen Finanzamt - meist mit einer neuen Steuernummer.
Was Sie trotzdem tun sollten
Auch wenn die Weiterleitung automatisch läuft, empfiehlt es sich, Ihre neue Adresse aktiv mitzuteilen - insbesondere wenn:
- Sie kurz vor oder nach dem Umzug eine Steuererklärung einreichen
- Sie auf einen laufenden Steuerbescheid warten
- Sie selbstständig tätig sind und zwei Finanzämter betroffen sind (Wohnsitz- und Betriebsfinanzamt)
Eine einfache formlose Mitteilung per Brief oder über ELSTER reicht aus. Geben Sie dabei Ihre bisherige Steuernummer, Ihren Namen und Ihre neue Adresse an.
Neue Steuernummer nach dem Umzug
Jedes Finanzamt vergibt eigene Steuernummern. Nach einem Wechsel des Finanzamts ändert sich Ihre Steuernummer automatisch. Die neue wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Für Arbeitnehmer ändert sich die Steuer-ID (Identifikationsnummer) hingegen nicht - sie bleibt lebenslang gleich.
Welches Finanzamt ist jetzt zuständig?
Das finden Sie mit wenigen Klicks heraus: