Ins Ausland gezogen - was passiert mit meinem Finanzamt?

Ein Umzug ins Ausland beendet nicht automatisch Ihre steuerlichen Pflichten in Deutschland. Je nach Situation können Sie noch Jahre nach dem Wegzug mit dem deutschen Finanzamt zu tun haben.

Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht

Solange Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig - das heißt, Sie zahlen in Deutschland Steuern auf Ihr weltweites Einkommen.

Mit dem Wegzug ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich. Sie können aber beschränkt steuerpflichtig bleiben, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen - zum Beispiel aus Vermietung, einer deutschen Rente oder Kapitalerträgen.

Welches Finanzamt ist nach dem Wegzug zuständig?

Nach dem Wegzug ins Ausland übernimmt in der Regel das Finanzamt am letzten deutschen Wohnortzunächst die Zuständigkeit. Für bestimmte Einkunftsarten gibt es spezielle Zuständigkeitsregelungen - etwa das Bundeszentralamt für Steuern bei bestimmten Kapitalerträgen oder das Finanzamt Bonn-Innenstadt für im Ausland lebende Rentner.

Was Sie beim Wegzug tun sollten

  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Laufende Steuervorgänge abschließen oder das Finanzamt informieren
  • Prüfen, ob Sie weiterhin zur Abgabe einer deutschen Steuererklärung verpflichtet sind
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland prüfen (falls vorhanden)

Hinweis

Die steuerlichen Konsequenzen eines Auslandsumzugs sind individuell und können komplex sein. Dieser Artikel gibt eine erste Orientierung - für Ihre konkrete Situation empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Ihr letztes deutsches Finanzamt finden