Finanzamt wechseln - so funktioniert es
Ein Finanzamt wechselt man in Deutschland nicht auf Antrag - es geschieht automatisch, sobald sich die Lebensumstände ändern. Der häufigste Grund ist ein Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.
Der automatische Wechsel beim Umzug
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Stadt oder in einen anderen Stadtbezirk verlegen, wechselt die Zuständigkeit von selbst. Der Ablauf ist dabei klar geregelt:
- Sie melden sich beim neuen Einwohnermeldeamt an.
- Die Meldebehörde informiert das neue Finanzamt.
- Ihre Steuerakte wird vom alten an das neue Finanzamt übertragen.
- Sie erhalten eine neue Steuernummer.
Sie müssen nichts weiter veranlassen. Laufende Steuervorgänge - zum Beispiel eine bereits eingereichte Erklärung - werden vom alten Finanzamt noch abgeschlossen.
Wann kein automatischer Wechsel stattfindet
Innerhalb derselben Stadt mit nur einem Finanzamt bleibt die Zuständigkeit gleich. Bei Städten mit mehreren Ämtern (z. B. München, Berlin, Hamburg) kann ein Umzug in einen anderen Stadtteil dennoch zu einem Zuständigkeitswechsel führen - abhängig vom konkreten Bezirk.
Kann man das Finanzamt aktiv wechseln?
Nein. Eine freie Wahl des Finanzamts gibt es in Deutschland nicht. Die Zuständigkeit ergibt sich aus gesetzlich festgelegten Bezirksgrenzen. Einzige Ausnahme: Wenn Sie bei der Finanzbehörde des Landes einen begründeten Antrag auf Zuständigkeitsübertragung stellen - was in der Praxis selten vorkommt und selten genehmigt wird.
Neues Finanzamt nach dem Umzug ermitteln
Wohin genau Ihre Unterlagen wandern, lässt sich schnell herausfinden: Geben Sie Ihre neue Adresse in die Suche ein und Sie sehen sofort, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.