Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Für die meisten Menschen in Deutschland gilt eine einfache Regel: Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Hauptwohnsitz. Wo Sie arbeiten oder wo Ihr Arbeitgeber sitzt, spielt dabei keine Rolle.

Warum der Wohnort entscheidet

Das deutsche Steuerrecht knüpft die Zuständigkeit an den sogenannten Wohnsitzgrundsatz. Das bedeutet: Sobald Sie in einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, übernimmt das für diese Gemeinde zuständige Finanzamt Ihre steuerlichen Angelegenheiten - von der Einkommensteuererklärung bis zur Steuernummervergabe.

In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München kann es mehrere Finanzämter geben, die jeweils für bestimmte Stadtteile oder Postleitzahlbereiche zuständig sind. In solchen Fällen reicht die Postleitzahl allein nicht immer aus - dann kommt es auf die genaue Straße und Hausnummer an.

Sonderfälle: Selbstständige und Gewerbetreibende

Wenn Sie selbstständig tätig sind oder ein Gewerbe betreiben, kann ein zweites Finanzamt ins Spiel kommen: das Betriebsfinanzamt. Dieses ist für Ihre unternehmerischen Einkünfte zuständig, während das Wohnsitzfinanzamt weiterhin Ihre Einkommensteuer verwaltet. In vielen Fällen fallen beide zusammen - nämlich dann, wenn Wohnsitz und Betriebsstätte im selben Finanzamtsbezirk liegen.

Nach einem Umzug

Nach einem Umzug wechselt die Zuständigkeit automatisch auf das neue Wohnsitzfinanzamt. Sie müssen diesen Wechsel nicht aktiv beantragen - er erfolgt durch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Ihr neues Finanzamt erhält die Daten von der Meldebehörde.

So finden Sie Ihr Finanzamt

Am einfachsten ermitteln Sie Ihr zuständiges Finanzamt über die Suche auf dieser Seite. Geben Sie Ihre Postleitzahl, Ihren Ort sowie optional Straße und Hausnummer ein - und Sie erhalten sofort das passende Ergebnis.