Selbstständig: Welches Finanzamt ist zuständig?

Wer selbstständig tätig ist, muss in manchen Fällen mit zwei Finanzämtern gleichzeitig rechnen. Welches Amt wofür zuständig ist, hängt von der Art der Tätigkeit und den örtlichen Gegebenheiten ab.

Das Wohnsitzfinanzamt

Für Ihre persönliche Einkommensteuer bleibt das Finanzamt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig - unabhängig davon, wo Sie Ihre Tätigkeit ausüben.

Das Betriebsfinanzamt

Für steuerliche Angelegenheiten, die direkt mit Ihrem Unternehmen zusammenhängen - insbesondere Umsatzsteuer und Gewerbesteuer -, ist das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte zuständig. Das nennt sich Betriebsfinanzamt.

Wenn Ihr Wohnsitz und Ihre Betriebsstätte im selben Finanzamtsbezirk liegen, ist nur ein einziges Amt für alles zuständig - das ist der häufigste Fall bei Freiberuflern und Einzelunternehmern, die von zuhause aus arbeiten.

Freiberufler vs. Gewerbetreibende

  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Zuständig ist in der Regel nur das Wohnsitzfinanzamt.
  • Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt erfährt davon automatisch über die Meldung beim Gewerbeamt.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sendet das Finanzamt Ihnen den sogenannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu - oder Sie füllen ihn direkt über ELSTER aus. Darin legen Sie unter anderem fest, ob Sie der Kleinunternehmerregelung unterliegen möchten.

Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?

Geben Sie Ihren Wohnort oder Betriebsort ein:

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, lesen Sie auch: Gewerbe anmelden – Finanzamt oder Gewerbeamt?

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Selbstständige zuständig?

Für die Einkommensteuer gilt der Wohnsitzgrundsatz. Für unternehmerische Einkünfte kann zusätzlich ein Betriebsfinanzamt zuständig sein.

Können zwei Finanzämter für Selbstständige zuständig sein?

Ja, wenn Wohnsitz und Betriebsstätte in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken liegen – dann gibt es Wohnsitz- und Betriebsfinanzamt.