Selbstständig: Welches Finanzamt ist zuständig?
Wer selbstständig tätig ist, muss in manchen Fällen mit zwei Finanzämtern gleichzeitig rechnen. Welches Amt wofür zuständig ist, hängt von der Art der Tätigkeit und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Das Wohnsitzfinanzamt
Für Ihre persönliche Einkommensteuer bleibt das Finanzamt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig - unabhängig davon, wo Sie Ihre Tätigkeit ausüben.
Das Betriebsfinanzamt
Für steuerliche Angelegenheiten, die direkt mit Ihrem Unternehmen zusammenhängen - insbesondere Umsatzsteuer und Gewerbesteuer -, ist das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte zuständig. Das nennt sich Betriebsfinanzamt.
Wenn Ihr Wohnsitz und Ihre Betriebsstätte im selben Finanzamtsbezirk liegen, ist nur ein einziges Amt für alles zuständig - das ist der häufigste Fall bei Freiberuflern und Einzelunternehmern, die von zuhause aus arbeiten.
Freiberufler vs. Gewerbetreibende
- Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Zuständig ist in der Regel nur das Wohnsitzfinanzamt.
- Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt erfährt davon automatisch über die Meldung beim Gewerbeamt.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sendet das Finanzamt Ihnen den sogenannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu - oder Sie füllen ihn direkt über ELSTER aus. Darin legen Sie unter anderem fest, ob Sie der Kleinunternehmerregelung unterliegen möchten.
Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?
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