Bundeszentralamt für Steuern: Wann ist es zuständig?

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn, die bestimmte steuerliche Aufgaben zentral für ganz Deutschland wahrnimmt. Es ersetzt kein normales Finanzamt – für die Einkommensteuer der meisten Bürgerinnen und Bürger ist es nicht zuständig.

Wofür ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig?

Das BZSt übernimmt vor allem Aufgaben, die eine bundeseinheitliche Bearbeitung erfordern:

  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Das BZSt vergibt und verwaltet die elfstellige Steuer-ID, die jedem Bürger einmalig und lebenslang zugeteilt wird.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Unternehmen können beim BZSt eine USt-IdNr. für innergemeinschaftliche EU-Geschäfte beantragen.
  • Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger: Bei bestimmten Einkunftsarten von Personen ohne deutschen Wohnsitz – etwa Lizenzvergütungen oder Vergütungen für künstlerische Tätigkeiten – ist das BZSt zuständig.
  • Rentenempfänger im Ausland: Für im Ausland lebende Empfänger bestimmter deutscher Renten ist das BZSt als Veranlagungsfinanzamt zuständig.
  • Kapitalertragsteuer-Erstattungen: Ausländische Investoren und EU-Bürger können hier unter bestimmten Bedingungen zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern.

Was das BZSt nicht macht

Das BZSt bearbeitet keine gewöhnlichen Einkommensteuererklärungen und ist kein Ansprechpartner für alltägliche Steuerfragen von Arbeitnehmern, Rentnern oder Selbstständigen in Deutschland. Für Ihre persönliche Steuererklärung ist Ihr Wohnsitzfinanzamt zuständig.

Steuer-ID beim BZSt anfordern

Wenn Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer nicht kennen oder verlegt haben, können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich oder über das Online-Formular auf der Website des BZSt (www.bzst.de) erneut anfordern. Die Zusendung erfolgt per Post an Ihre gemeldete Wohnadresse und dauert in der Regel einige Wochen.

Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt

Für Ihre Einkommensteuererklärung und alle üblichen steuerlichen Anliegen ist Ihr Wohnsitzfinanzamt der richtige Ansprechpartner: