Steuererklärung 2025: Frist verpasst – was jetzt gilt
Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 ohne Steuerberater war der 31. Juli 2026. Wer verpflichtet war und die Erklärung noch nicht eingereicht hat, sollte sie so schnell wie möglich nachreichen – das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, hat noch bis zum 1. März 2027 Zeit.
Die Termine für das Steuerjahr 2025
- Ohne Berater: 31. Juli 2026 (abgelaufen).
- Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 1. März 2027.
- Freiwillige Abgabe (keine Pflichtveranlagung): bis zum 31. Dezember 2029.
Die nächste Selbstabgabe-Frist (Steuerjahr 2026) endet voraussichtlich am 31. Juli 2027. Je früher Sie einreichen, desto früher kann eine Erstattung kommen.
Frist verpasst – was tun?
Reichen Sie die Erklärung umgehend über ELSTER oder Ihre Steuersoftware ein. Ein formloser Antrag auf Fristverlängerung hilft nach Ablauf der Frist nur noch in Ausnahmefällen (ohne eigenes Verschulden). Warten Sie nicht auf eine Mahnung: Der Verspätungszuschlag kann ab dem ersten überzogenen Monat entstehen.
Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Amt die Erklärung entgegennimmt:
Verspätungszuschlag nach § 152 AO
Bei Pflicht zur Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro pro Monat. Bei einer Erstattung mindert der Zuschlag den Auszahlungsbetrag. Ohne Abgabepflicht (freiwillige Erklärung) fällt dieser Zuschlag in der Regel nicht an.
Wer muss überhaupt eine Erklärung abgeben?
Zur Abgabe verpflichtet sind Sie unter anderem, wenn Sie
- selbstständig oder gewerblich tätig sind,
- Einkünfte aus mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen hatten,
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Elterngeld oder Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen haben, oder
- vom Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert werden.
Steuerbescheid und Einspruch
Nach der Abgabe kommt der Steuerbescheid – oft im Herbst oder Winter. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Details stehen im Ratgeber Einspruch beim Finanzamt.
Ihr zuständiges Finanzamt
Adresse, Telefon, Öffnungszeiten und IBAN Ihres Amts finden Sie über die Suche – auch nach Postleitzahl.
Häufige Fragen
Bis wann musste die Steuererklärung 2025 beim Finanzamt sein?
Ohne Steuerberater endete die Frist am 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt der 1. März 2027. Wer die Frist ohne Berater verpasst hat, sollte die Erklärung sofort nachreichen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Bei Abgabepflicht kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (mindestens 25 Euro je angefangenem Monat). Reichen Sie die Erklärung so schnell wie möglich ein. Bei freiwilliger Abgabe entfällt dieser Zuschlag in der Regel.