Steuererklärung: Fristen und Abgabetermine im Überblick

Die Abgabefrist für die Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie die Erklärung selbst einreichen oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie einreichen, desto früher erhalten Sie eine eventuelle Erstattung.

Ohne Steuerberater – 31. Juli des Folgejahres

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen und einreichen – etwa über ELSTER oder eine Steuersoftware –, endet die gesetzliche Frist am 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Für das Steuerjahr 2024 ist die Abgabefrist also der 31. Juli 2025.

Mit Steuerberater – verlängerte Frist

Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, verlängert sich die Frist automatisch um mehrere Monate. Der konkrete Termin kann sich durch Gesetzesänderungen leicht verschieben – Ihr Steuerberater informiert Sie über den aktuell gültigen Abgabetag.

Wer muss überhaupt eine Erklärung abgeben?

Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind Sie unter anderem, wenn Sie:

  • selbstständig oder gewerblich tätig sind,
  • Einkünfte aus mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen hatten,
  • Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld) über 410 Euro bezogen haben, oder
  • vom Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert werden.

Freiwillig einreichen kann sich lohnen

Auch ohne Pflicht zur Abgabe lohnt sich die Einkommensteuererklärung in vielen Fällen – etwa wenn Sie Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchten. Die meisten freiwilligen Erklärungen führen zu einer Erstattung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Reichen Sie Ihre Erklärung nach Ablauf der Frist ein, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben (§ 152 AO). Dieser beläuft sich auf mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Bei drohender Fristversäumnis können Sie beim Finanzamt vorab eine Fristverlängerung beantragen – diese wird aber nicht automatisch gewährt und muss begründet werden.

Freiwillige Erklärung – vier Jahre rückwirkend

Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, haben Sie für eine freiwillige Erklärung bis zu vier Jahre Zeit, gerechnet ab Ende des jeweiligen Steuerjahres. Für das Steuerjahr 2021 ist die freiwillige Abgabe also noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Ihr zuständiges Finanzamt