Steuernummer beantragen: So erhalten Sie eine
Eine Steuernummer müssen Sie in Deutschland in den meisten Fällen nicht aktiv beantragen – sie wird vom zuständigen Finanzamt automatisch vergeben. Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie aktiv werden sollten oder müssen.
Automatische Vergabe für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer erhalten Sie Ihre Steuernummer automatisch, sobald Sie Ihre erste Steuererklärung einreichen. In einigen Bundesländern erhalten Neuzuzügler nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch eine Steuernummer, auch ohne aktiven Anlass.
Selbstständige und Gewerbetreibende
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder ein Gewerbe anmelden, erhalten Sie vom Finanzamt den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Füllen Sie diesen aus und schicken Sie ihn zurück – daraufhin wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt. Den Fragebogen können Sie auch direkt über ELSTER elektronisch ausfüllen und übermitteln.
Erstmalige Beantragung ohne vorherigen Anlass
Wenn Sie noch keine Steuernummer haben und eine benötigen – zum Beispiel für eine Rechnung als Freiberufler –, können Sie sich formlos an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt wenden. Ein kurzes Schreiben mit Namen, Adresse und dem Hinweis, dass Sie eine Steuernummer benötigen, reicht aus. Das Finanzamt leitet dann die Vergabe ein.
Steuernummer verloren oder vergessen
Wenn Sie Ihre Steuernummer nicht mehr kennen, finden Sie sie auf:
- einem früheren Steuerbescheid
- in Ihrem ELSTER-Konto unter „Mein ELSTER"
- im Anschreiben Ihres Finanzamts nach dem letzten Einzug
Alternativ können Sie direkt bei Ihrem Finanzamt telefonisch oder schriftlich nachfragen.
Unterschied zur Steuer-ID
Die Steuernummer ist nicht dasselbe wie die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Die Steuer-ID wird einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, ist elfstellig, lebenslang gültig und ändert sich auch bei einem Umzug nie. Wenn Sie Ihre Steuer-ID benötigen, können Sie sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern.