Erbschaftsteuer: Welches Finanzamt ist zuständig?

Bei der Erbschaftsteuer gilt eine besondere Zuständigkeitsregel: Maßgeblich ist nicht das Wohnsitzfinanzamt des Erben, sondern das Finanzamt, das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist (§ 35 ErbStG).

Die gesetzliche Zuständigkeit

Nach § 35 ErbStG ist für die Erbschaftsteuer grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Erblasser keinen inländischen Wohnsitz, gilt das Finanzamt am Ort des Nachlassvermögens.

Zentralisierung in vielen Bundesländern

In der Praxis haben viele Bundesländer die Bearbeitung von Erbschaftsteuerfällen auf wenige spezialisierte Ämter konzentriert. Das bedeutet: Selbst wenn das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen örtlich zuständige Finanzamt beispielsweise das Finanzamt Moers ist, kann die tatsächliche Bearbeitung intern an ein zentrales Erbschaftsteuerfinanzamt des Bundeslandes abgegeben sein. Als Erbe müssen Sie sich deswegen nicht an eine andere Adresse wenden – das Finanzamt leitet Ihren Fall intern weiter.

Wer muss die Erbschaftsteuererklärung einreichen?

Das zuständige Finanzamt fordert die Erben in der Regel schriftlich zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Zur Einreichung verpflichtet sind Sie, wenn:

  • das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert, oder
  • der Erwerb steuerpflichtig ist und die persönlichen Freibeträge überschreitet.

Die Frist zur Abgabe beträgt mindestens drei Monate ab der Aufforderung durch das Finanzamt.

Schenkungsteuer – gleiche Zuständigkeit

Die Schenkungsteuer unterliegt denselben Zuständigkeitsregeln. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Schenkers – beziehungsweise das zuständige Spezialisierungsamt des Bundeslandes.

Hinweis

Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer empfiehlt sich – insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen – die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Beratung.