Gewerbe anmelden - Finanzamt oder Gewerbeamt?
Wer ein Gewerbe aufnehmen möchte, muss zwei Behörden einschalten: das Gewerbeamt und das Finanzamt. Die gute Nachricht: Der Großteil läuft automatisch.
Schritt 1: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (auch: Ordnungsamt oder Bürgeramt) Ihrer Gemeinde - nicht beim Finanzamt. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig (meist 20-60 Euro) und kann in vielen Städten auch online erfolgen.
Schritt 2: Automatische Weitergabe ans Finanzamt
Das Gewerbeamt informiert das zuständige Finanzamt automatisch über Ihre Gewerbeanmeldung. Daraufhin sendet das Finanzamt Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dieses Dokument müssen Sie vollständig ausfüllen und zurückschicken - darin legen Sie grundlegende steuerliche Parameter Ihres Unternehmens fest.
Was im Fragebogen abgefragt wird
- Art der Tätigkeit
- Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn
- Gewünschte Voranmeldezeiträume für die Umsatzsteuer
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) - ja oder nein?
- Bankverbindung für Steuererstattungen
Welches Finanzamt ist für mein Gewerbe zuständig?
Maßgeblich ist der Ort Ihrer Betriebsstätte - also der Ort, von dem aus Sie Ihr Gewerbe hauptsächlich betreiben. Das ist häufig identisch mit Ihrem Wohnort. Das zuständige Finanzamt finden Sie hier: