Grundsteuer: Welches Finanzamt ist zuständig?

Bei der Grundsteuer sind zwei Behörden beteiligt: das Finanzamt und die Gemeinde. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest – die eigentliche Steuer erhebt und kassiert die Gemeinde.

Die Aufgabenverteilung

Das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt, ist für folgende Feststellungen zuständig:

  • Grundsteuerwert (Neubewertung nach der Grundsteuerreform, ab 2025 maßgeblich)
  • Grundsteuermessbetrag (Grundsteuerwert multipliziert mit der gesetzlichen Steuermesszahl)

Die Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an und zieht die Grundsteuer ein. Für Fragen zur Grundsteuer-Zahlung, Stundung oder Erlass ist daher nicht das Finanzamt, sondern die Gemeindeverwaltung der richtige Ansprechpartner.

Die Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 sind die neuen Grundsteuerwerte in Kraft getreten, die auf dem Grundsteuerreform-Gesetz von 2019 basieren. Das Finanzamt hat dafür für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuerwert festgestellt.

Falls Sie einen Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid erhalten haben und Einwände haben, können Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist Einspruch beim ausstellenden Finanzamt einlegen.

Sechs Bundesländer haben von der gesetzlichen Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Berechnungsmodelle eingeführt: Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und das Saarland. Die Grundsätze der Zuständigkeit – Finanzamt am Ort der Immobilie – gelten in allen Bundesländern.

Welches Finanzamt ist für meine Immobilie zuständig?

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt – nicht Ihr Wohnsitzfinanzamt. Bei einer Eigentumswohnung in Leipzig ist also das zuständige Leipziger Finanzamt zuständig, auch wenn Sie selbst in Hamburg wohnen.

Geben Sie die Adresse der Immobilie (nicht Ihre eigene Wohnadresse) in die Suche ein:

Wer ist wofür zuständig – auf einen Blick

  • Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag: Finanzamt am Ort der Immobilie
  • Fragen zur Grundsteuer-Zahlung, Stundung, Erlass: Gemeinde oder Stadtverwaltung
  • Fragen zum Hebesatz: Gemeinde oder Stadtverwaltung